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Lernen Sie die wichtigsten Beispiele für personenbezogene Daten kennen!

von Sven Beckers

Lernen Sie die wichtigsten Beispiele für personenbezogene Daten kennen!

Den Begriff hat fast jeder schon einmal gehört, man weiß aus dem Alltag im Unternehmen:
Wenn Daten personenbezogen sind, muss der Datenschutz beachtet werden. Aber was gehört eigentlich alles dazu? Lernen Sie die wichtigsten Beispiele für personenbezogene Daten kennen!

Personenbezug und Datenschutz: zwei unzertrennliche Geschwister

"Das ist personenbezogen, deshalb unterliegt es dem Datenschutz." Dieser Satz fällt häufig, wenn es darum geht, ob der Datenschutz zu beachten ist.
Dass alles, was mit dem Namen eines Arbeitnehmers, eines Kunden oder einer sonstigen Person versehen ist, personenbezogen ist, liegt auf der Hand. Aber was ist, wenn kein Name dabeisteht? Ist das Thema "Personenbezug" damit erledigt? So einfach ist die Sache leider nicht!

Die gesetzliche Regelung im Bundesdatenschutzgesetz ist erstaunlich kurz

"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person." So sagt es § 3 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Alles, was mit konkreten Namen zu tun hat, ist immer personenbezogen

Wenn also der Name dabeisteht, haben wir den klassischen - und sehr einfachen - Fall, dass es um eine ganz bestimmte Person geht. Was genau über diese Person gesagt ist, macht dann keinen Unterschied, es ist immer personenbezogen! Das gilt für den Vermerk "zahlt schleppend" in einer Kundendatei genauso wie für den Hinweis "war Mitarbeiter des Monats August 2011" in einer Personalakte.

Auch besondere Eigenschaften charakterisieren eine Person

Schwieriger wird es, wenn der Name einer Person nicht genannt ist, es aber doch klar wird, um wen es geht. Wenn etwa aus einer Personalübersicht zu sehen ist, dass eine Frau, die in der Buchhaltung tätig ist, zum vierten Mal Elternzeit beantragt hat, wird auch ohne den Namen klar sein, um wen es dabei geht.

E-Mail-Adressen können wie Namen wirken

Nicht anders sieht es bei einer E-Mail-Adresse aus, wenn sie zwar keinen Namen enthält, aber jeder in der Firma weiß, wer sich dahinter verbirgt. Statt Buchhaltung3@firma.de könnte man dann beispielsweise gleich "Frau Müller" sagen. Damit ist die Mailadresse personenbezogen. Natürlich stimmt es, dass Außenstehende diesen Bezug nicht herstellen können. Aber auch sie könnten beispielsweise jemanden im Unternehmen fragen und würden schnell herausbekommen, dass es bei dieser E-Mail-Adresse um Frau Müller geht.

IP-Adressen sind ein Streitfall

Schwieriger liegen die Verhältnisse, wenn es um eine IP-Adresse geht, ohne die kein PC eine Verbindung zum Internet aufbauen kann. Häufig wird diese Adresse einem PC nur so lange zugeteilt, wie der Nutzer sich im Netz bewegt. Verlässt er das Netz wieder, kann dieselbe Adresse schon nach wenigen Sekunden einem anderen PC zugeordnet sein.
Dennoch sind fast alle Datenschützer der Auffassung, dass auch eine solche IP-Adresse personenbezogen ist. Denn selbstverständlich kann jedes Rechenzentrum und jeder Internet-Provider schnell Auskunft darüber geben, wann eine bestimmte IP-Adresse einem bestimmten PC zugewiesen war.
Allerdings: Jedenfalls bei einem Provider wird man vergebens danach fragen. Solche Daten unterliegen nämlich dem Fernmeldegeheimnis. Freilich ist dieses Geheimnis nicht mehr viel wert, wenn ein Staatsanwalt mit einer richterlichen Anordnung vor der Tür steht. Insofern bietet es eben nur begrenzten Schutz.

Bilder mit und ohne Balken

Das Bild einer Person gehört selbstverständlich ebenfalls zu den personenbezogenen Daten, auch wenn kein Name dabeisteht.
Hilft es, wenn man einen Balken über den Augen anbringt? Die Antwort lautet: meistens nicht. Denn bei vielen Menschen sind die Kinnpartie und die Frisur so charakteristisch, dass jedenfalls ihr Umfeld sie wiedererkennt. Das reicht dann aus, um den Personenbezug zu bejahen. Anders wäre es natürlich, wenn das Gesicht völlig "verpixelt" ist.

Ein Telefon, mehrere Nutzer - was nun?

In der Praxis kommt es manchmal vor, dass mehrere Personen ein und dasselbe Telefon nutzen. Sofern die entsprechende Personengruppe nicht allzu groß ist (bis zu etwa drei oder vier Mitarbeitern), bewirkt ein solcher Gruppenbezug, dass alle Daten über Gespräche mit diesem Telefon als personenbezogen gelten.
Und zwar handelt es sich dann um personenbezogene Daten jeder einzelnen Person, die das Telefon zumindest ab und zu benutzt. Denn wenn von dort aus zum Beispiel teure Auslandsgespräche geführt oder Sexnummern angerufen werden, geraten ja alle Mitglieder der Gruppe in Verdacht.


(Quelle: www.recht-freundlich.de / Rechtsanwalt Thomas Feil)

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